1. Grundsatz
Schott Hartmann GmbH kauf grundsätzlich Ware die frei von Fremdstoffen und Verunreinigungen jeglicher Art ist.
Gefährliche, umweltgefährdende und schadstoffbefrachtete Materialien sind von der Annahme aus-geschlossen.
2. Anlieferung von verunreinigten Waren => Sortenweigerung, bzw. Teilweigerungen
Bei einem Mangel oder einer falschen Sortendeklaration erfolgt eine Weigerung. Diese wird anhand der Befundung bei der Warenannahme oder bei der anschließenden genauen Sortierung // Aufarbei-tung // Weiterverarbeitung festgestellt.
Sollte es zu Verunreinigungen gekommen sein, stehen der Schott Hartmann GmbH folgende Mög-lichkeiten offen:
• Sortenweigerung => d. h. andere Einstufung des angelieferten Materials
• Mengenabzug
• Berechnung von Sortier- und Entsorgungskosten
• Berechnung von entstandenen, externen Kosten (gem. Nachweis)
• Komplettweigerung und Rücksendung der Ware
3. Ausschluss
Folgende Inhaltsstoffe sind von der Annahme ausgeschlossen:
• Sprengstoffe und Munition (inkl. Airbags)
• Radioaktiv belasteter Schrott
• Druckbehälter für Propan, Kohlenstoffdioxid, Sauerstoff, Acetylen, technische Gase usw.
• Fässer mit unbekanntem Inhalt •
• PCB-haltige Stoffe (wie Transformatoren, Radiatoren und Schalter)
• Eternithaltiges Material und Asbestplatten
• Elektro-Nachtspeicher, Elektro-Speicheröfen und Schamottsteine
• Nicht restentleerte Hohlkörper und Fässer
• Materialien mit PUR- oder KMF-Anhaftung
• Reifen (PKW / LKW)
• Lithium-Ionen-Batterien